Aufgaben der Gewerkschaften |
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Gesellschaftspolitische Aufgaben d. Gewerkschaften
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Den Gewerkschaften gelang es im Laufe der Nachkriegszeit immer deutlicher, auch als allgemeiner gesellschaftlicher Vertreter der Interessen der arbeitenden Bevölkerung politisch und institutionell anerkannt zu werden. Hierbei übernahmen sie außerhalb des eigentlichen Koalitionszwecks, wie der Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen beim Abschluss von Tarifverträgen, umfangreiche Aufgaben. Dies gelang vor allem im politischen Raum umso mehr, als sie in allen Parlamenten durch eine große Anzahl von ihnen als Mitglieder angehörenden Abgeordneten Unterstützung fanden. So waren in den Bundestagen von 1965 – 1987 sowie von 1998 (gemeint ist jeweils das Wahljahr) zwischen 50 % und 60% der Abgeordneten Mitglieder von Gewerkschaften, 2002 waren es 47 %, 2005 sind es unter 40 % ( 36 % bei den DGB-Gewerkschaften). Im Rahmen der Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei den sie beschäftigten Betrieben, erhielten die Gewerkschaften, soweit sie dort Mitglieder besitzen, selbständige Antrags- und Beteiligungsrechte, wie auch grundsätzliche Zugangsrechte zu den Betrieben. Bei Unternehmen, die mehr als 2000 Beschäftigte haben, haben sie das Recht zwei, bzw. drei der den dort Beschäftigten zustehenden Aufsichtsräte (zwischen 6 und 10 je nach Betriebsgröße) direkt zu stellen. Zwar werden auch die Gewerkschaftsvertreter von den stimmberechtigten Mitarbeitern des Betriebes, bzw. deren Delegierten gewählt, jedoch steht das Vorschlagsrecht hierzu allein der Gewerkschaft zu. So saßen nach einer Ermittlung des Instituts der deutschen Wirtschaft aus dem Jahre 2006 in den Aufsichtsräten der mitbestimmungspflichtigen Unternehmen ca. 1.700, zum teil hochrangige, Vertreter der Gewerkschaften. An der Sozial- und Arbeitsverwaltung nehmen die Gewerkschaften teilweise durch Entsendung von Mitgliedern teil und treten immer dort als Vertreter der Arbeitnehmer auf, wo die Arbeitgeber sich von ihren Verbänden vertreten lassen. Aufgrund ihrer Stellung entsenden sie auch ihre Vertreter in allgemeine Einrichtungen, wie etwa den bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebildeten Rundfunkräten. |
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